In der Vergangenheit wurden wir einige Male von Bürgern auf das Thema Himmelslaternen angesprochen, da aufgrund unterschiedlicher Informationen der Anbieter Unklarheit herrschte, ob sie denn nun erlaubt sind oder nicht.
Nach einigen unerfreulichen Vorfällen im Land Hessen hat nun das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine eindeutige Regelung getroffen.
16.07.2009 - Pressemitteilung - HMdIS
Innenminister Volker Bouffier: „Landesweites Verbot von Himmelslaternen zum Schutz vor Haus- und Waldbränden“
Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden
Haben Sie schon einmal den Notruf wählen müssen? Ja? Haben Sie alles richtig gemacht? Oder ist Ihnen in der Aufregung alles entfallen, was eigentlich bei einem Notruf gesagt werden muß? Ach, Sie haben noch nie die Feuerwehr gebraucht? Was würden Sie denn den Disponenten bei der "112" erzählen, wenn morgen Ihre Küche brennt?
Prägen Sie sich zwei Dinge ein: Die Notrufnummer 112. Und: "Fünfmal W" Auf diese fünf "W" ist der Disponent in der Rettungsleitstelle nämlich angewiesen, um Ihren Anruf bearbeiten zu können:
Brände die noch in der Entstehungsphase entdeckt werden, können durch tragbare Feuerlöscher gelöscht oder zumindest eingedämmt werden. So können durch schnelles Handeln erhebliche Sachschäden verhindert und unter Umständen sogar Leben gerettet werden.
Für Privathaushalte gibt es in aller Regel keine gesetzliche Verpflichtung, Feuerlöscher vorzuhalten. Dennoch ist die Anschaffung und regelmäßige Wartung eines Feuerlöschers dringend anzuraten. Welchem Löschertyp hierbei der Vorzug zu geben ist, hängt von einigen Faktoren ab.
Im Normalfall ist jeder Haushalt mit einem Schaumlöscher für die Brandklassen A und B gut beraten. Mit diesem können Sie sowohl feste, glutbildende Stoffe als auch Flüssigkeitsbrände löschen.
Bei Bränden im häuslichen Bereich kommen jedes Jahr etwa 600 Menschen ums Leben, 6000 Personen erleiden Brandverletzungen mit Langzeitschäden und es entsteht dabei jährlich ein Schaden von etwa einer Milliarde Euro.
Hierbei fließt natürlich nur der materielle Schaden in die Statistiken ein, viel schlimmer ist oft der Verlust privater Gegenstände und vor allem der Wohnung.